Ratgeber · Erben, Schenken, Pflege

Elternunterhalt: Wann Kinder wirklich zahlen müssen

Stand: Juli 2026 – dieser Artikel wird bei Gesetzesänderungen laufend aktualisiert.

„Müssen unsere Kinder einmal für unser Pflegeheim aufkommen?" Diese Sorge treibt viele Eltern um – und viele Kinder gleich mit. Die beruhigende Antwort: In den meisten Familien lautet sie Nein. Seit 2020 gilt eine hohe Einkommensgrenze. Aber es gibt eine Verwechslung, die trotzdem teuer werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder zahlen Elternunterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € (Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit 2020).
  • Die Grenze gilt pro Kind – und es zählt nur das eigene Einkommen. Vermögen bleibt bei dieser Prüfung außen vor.
  • Unterhalb der Grenze darf das Sozialamt die Einkommensverhältnisse nicht einmal routinemäßig abfragen – es gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Grenze nicht erreicht ist.
  • Auch wer zahlen muss, behält viel: Der Bundesgerichtshof setzt den Selbstbehalt bei mindestens 2.650 € im Monat an – plus großzügige Abzüge.
  • Achtung, Verwechslungsgefahr: Die 100.000-€-Grenze schützt nicht vor der Rückforderung von Schenkungen – das sind zwei völlig getrennte Regeln.

Wer überhaupt zahlen muss – und wer nicht

Unterhaltspflichtig gegenüber pflegebedürftigen Eltern sind grundsätzlich nur die Kinder. Reicht das Geld der Eltern nicht und springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege" ein, prüft es, ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholen kann. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt dafür eine klare Schwelle: Nur wer selbst mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient, kann herangezogen werden.

Drei Klarstellungen, die in der Praxis am wichtigsten sind: Die Grenze gilt je Kind einzeln – verdient ein Geschwisterkind darüber, das andere darunter, zahlt nur das eine. Es zählt nur das eigene Bruttoeinkommen des Kindes – das Gehalt des Ehepartners (Schwiegerkind) löst die Pflicht nicht aus, und auch das Vermögen des Kindes spielt bei dieser Schwelle keine Rolle. Und: Solange keine konkreten Anhaltspunkte für ein Einkommen über der Grenze vorliegen, gilt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Kindes – das Amt darf dann nicht einfach ins Blaue hinein Auskünfte verlangen.

Schwiegerkinder schulden selbst keinen Elternunterhalt, und Enkel werden in der Praxis nicht herangezogen. Die Sorge, dass die Pflege der Großeltern die ganze Familie finanziell erfasst, ist also unbegründet.

Und wenn doch: Wie viel wäre zu zahlen?

Selbst oberhalb der 100.000-€-Grenze bedeutet Elternunterhalt nicht, dass das eigene Leben auf den Kopf gestellt wird. Die Berechnung folgt festen Leitplanken:

  1. Der Selbstbehalt kommt zuerst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Dem unterhaltspflichtigen Kind müssen mindestens 2.650 € im Monat für den eigenen Lebensbedarf bleiben – bei Familien entsprechend mehr. Eigene Kinder, Kredite und die eigene Altersvorsorge gehen dem Elternunterhalt vor.
  2. Nur die Hälfte des Überschusses. Vom bereinigten Einkommen oberhalb des Selbstbehalts wird höchstens die Hälfte als Unterhalt angesetzt – nicht alles.
  3. Gedeckelt auf die tatsächliche Lücke. Niemand zahlt mehr, als das Sozialamt tatsächlich an Hilfe zur Pflege geleistet hat.
  4. Geschwister teilen anteilig. Sind mehrere Kinder unterhaltspflichtig, haften sie nicht als Gesamtschuldner, sondern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit.
Für die Eltern heißt das umgekehrt: Die Angst, „den Kindern zur Last zu fallen", ist in den allermeisten Konstellationen unbegründet – der Staat hat die Familien 2020 bewusst entlastet. Was den Kindern wirklich hilft, ist etwas anderes: Ordnung. Zu wissen, welche Versicherungen, Vorsorgeverträge und Vollmachten existieren, erspart ihnen im Pflegefall den eigentlichen Stress.

Die gefährliche Verwechslung: Unterhalt ist nicht Rückforderung

Und nun der Punkt, an dem sich fast alle irren. Viele Kinder denken: „Ich verdiene unter 100.000 € – die Pflege meiner Eltern kann mich finanziell nicht treffen." Das stimmt nur für den laufenden Unterhalt.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Hat dir ein Elternteil in den letzten zehn Jahren etwas geschenkt – Geld, ein Haus, ein Depot – kann das Sozialamt diese Schenkung zurückfordern, wenn der Elternteil pflegebedürftig und bedürftig wird. Die 100.000-€-Grenze ist darauf nicht anwendbar. Ein Kind mit 60.000 € Einkommen zahlt also keinen Cent Elternunterhalt – und kann trotzdem verpflichtet werden, den Wert des geschenkten Elternhauses zurückzuzahlen. Zwei Regeln, zwei Welten.

Wie diese Rückforderung funktioniert, wann die 10-Jahres-Frist wirklich läuft und wie man sich schützt, liest du im Ratgeber „Haus überschreiben & Pflegeheim" – und wie man Übertragungen von vornherein wetterfest gestaltet, im Ratgeber „Der Übergabevertrag".

Post vom Sozialamt? So reagierst du richtig

  1. Ruhe bewahren, Schreiben genau lesen. Handelt es sich um ein Auskunftsersuchen (Elternunterhalt) oder um einen Rückforderungsbescheid (Schenkung)? Das sind verschiedene Verfahren mit verschiedenen Regeln.
  2. Fristen notieren. Gegen Bescheide läuft meist nur eine einmonatige Widerspruchsfrist.
  3. Auskunftspflicht prüfen. Unterhalb der 100.000-€-Grenze und ohne konkrete Anhaltspunkte bist du beim Elternunterhalt nicht zur Offenlegung verpflichtet – nichts vorschnell unterschreiben oder einreichen.
  4. Fachliche Hilfe holen. Ein auf Sozial- oder Familienrecht spezialisierter Anwalt erkennt fehlerhafte Berechnungen, falsche Fristannahmen und übersehene Abzüge – das zahlt sich hier fast immer aus.

Vom Wissen ins Handeln kommen

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Häufige Fragen

Ab wann müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?

Erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 €. Die Grenze gilt pro Kind, das Vermögen bleibt bei dieser Prüfung außen vor.

Zählt das Gehalt meines Ehepartners mit?

Für die 100.000-€-Grenze zählt nur dein eigenes Bruttoeinkommen. Schwiegerkinder schulden selbst keinen Elternunterhalt – das Partnereinkommen kann erst bei der konkreten Berechnung oberhalb der Grenze eine mittelbare Rolle spielen.

Wie viel bleibt mir, wenn ich zahlen muss?

Der Bundesgerichtshof setzt den Selbstbehalt bei mindestens 2.650 € im Monat an. Vom bereinigten Einkommen darüber wird höchstens die Hälfte angesetzt – und nie mehr, als das Sozialamt tatsächlich geleistet hat.

Ich verdiene unter 100.000 € – kann mich die Pflege meiner Eltern trotzdem treffen?

Ja, auf einem anderen Weg: Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt unabhängig von deinem Einkommen zurückfordern. Die 100.000-€-Grenze schützt davor nicht.

Müssen Enkel für die Pflege der Großeltern zahlen?

In der Praxis nein – herangezogen werden Kinder, nicht Enkel. Auch Geschwister der pflegebedürftigen Person schulden keinen Unterhalt.

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen – Gesetze und Rechtsprechung ändern sich. Bitte lass deine persönliche Situation vor wichtigen Entscheidungen von einem Steuerberater, Notar oder Fachanwalt prüfen. Stand: Juli 2026.